Corona-Virus: Weisungen für Veranstaltungen

(29.04.2020)

Wie­der­zu­las­sung von Got­tes­diens­ten ab 04.05.2020

Nach Wochen, in denen kei­ne öffent­li­chen Got­tes­diens­te statt­fin­den konn­ten, kann nun ins­be­son­de­re die hei­li­ge Mes­se am Sonn­tag wie­der gefei­ert wer­den. Dabei ist die Kir­che natür­lich wei­ter­hin ver­pflich­tet, die Gesund­heit aller Got­tes­dienst­teil­neh­mer zu schüt­zen. Des­halb wer­den die got­tes­dienst­li­chen Ver­samm­lun­gen, so gestal­tet, dass die Gefahr der Anste­ckung mit dem Covid-19-Virus maxi­mal ver­mie­den wird.
Wie kann ange­sichts der momen­ta­nen Situa­ti­on und damit einer nur begrenz­ten Zahl von Got­tes­dienst­teil­neh­mern ein Zugang in die Kir­chen­räu­me geord­net vor sich gehen?
Das gemein­sa­me Schutz­kon­zept der baye­ri­schen (Erz-)Diözesen, das in enger Abstim­mung mit der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung erstellt wor­den ist, macht deut­lich, dass es sich kei­nes­wegs um wie bis­her übli­che öffent­li­che Got­tes­diens­te han­delt. Wir kön­nen die sonn­täg­li­che Eucha­ris­tie nur mit einem über­schau­ba­ren Kreis von Gläu­bi­gen fei­ern. Mir ist bewusst, dass die­se Beschrän­kung des Zugangs eine gro­ße Her­aus­for­de­rung sein wird.
Die ört­li­chen Umstän­de kön­nen es auch not­wen­dig machen (bspw. hohe Vul­nerabi­li­tät der übli­chen Got­tes­dienst­be­su­cher, regio­na­ler Coro­na Hot­Spot…), dass zunächst nur in einem klei­ne­ren Kreis (d.h. geziel­te Ein­la­dung von Gruppen/Kreisen) die Eucha­ris­tie gefei­ert wer­den kann. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Fei­er der hl. Mes­se an den Werk­ta­gen. Ich rate sehr, auch hier nicht gleich das „vol­le Pro­gramm“ zu fah­ren, son­dern Schritt für Schritt das got­tes­dienst­li­che Leben wie­der zu begin­nen. Bit­te gehen Sie es behut­sam an!
Dies bedeu­tet, dass ich gem. can. 1247 in Verb. mit can. 90 §1 CIC auch wei­ter­hin die Gläu­bi­gen unse­res Bis­tums von der Sonn­tags­pflicht, die hei­li­ge Mes­se zu besu­chen, ent­bin­de und emp­feh­le ggf. die ent­spre­chen­den Über­tra­gun­gen von Got­tes­diens­ten in den Medi­en zu nutzen.
Mir ist sehr bewusst, dass die Auf­la­gen eine gro­ße Auf­merk­sam­keit und hohe Dis­zi­plin erfor­dern. Es las­sen sich jedoch nur so got­tes­dienst­li­che Fei­ern wie­der mög­lich machen, ohne gleich­zei­tig eine Gefähr­dung ein­zu­ge­hen. Neh­men Sie das Schutz­kon­zept und die diö­ze­sa­nen Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen unbe­dingt ernst und set­zen Sie sie vor Ort gewis­sen­haft um.
Ich bit­te alle Pries­ter, Dia­ko­ne und alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter um Ihre Unter­stüt­zung und Loya­li­tät, damit die­se Rege­lun­gen vor Ort gut kom­mu­ni­ziert und gewis­sen­haft ein­ge­hal­ten wer­den. Die­se Rege­lun­gen las­sen sich von dem wei­ter­hin obers­ten Ziel, näm­lich die Anste­ckung mit dem Covid-19-Virus zu ver­mei­den, lei­ten und wol­len so eine Mög­lich­keit eröff­nen gemein­sam wenigs­tens in einem beschränk­ten Rah­men Eucha­ris­tie zu feiern.

Mit freund­li­chen Grüßen
Dr. Bert­ram Meier
Apos­to­li­scher Administrator

 

Wei­te­re Informationen:

Diö­ze­sa­ne Ausführungsbestimmungen/Erläuterungen zum Schutz­kon­zept der baye­ri­schen (Erz-)Diözesen nach Abstim­mung mit der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung – gül­tig ab 04.05.2020

Anwei­sun­gen für die Fei­er der Sakramente

(24.04.2020)

Anord­nung für das Bis­tum Augsburg

die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung gel­ten aktu­ell bis ein­schließ­lich 3. Mai 2020. Ent­schei­dun­gen und Infor­ma­tio­nen über die jüngs­ten ‚Locke­run­gen‘, z. B. die behut­sa­me Öff­nung von Geschäf­ten oder die Auf­nah­me des Schul­un­ter­richts — zunächst nur für die Abschluss­klas­sen — konn­ten Sie der Pres­se ent­neh­men. Eben­so haben Sie ver­mut­lich über die Mög­lich­keit, dem­nächst wie­der Got­tes­diens­te fei­ern zu kön­nen, gele­sen. Sobald es hier ver­bind­li­ches gibt, wird es mit­ge­teilt werden.
Heu­te kann ich Ihnen Infor­ma­tio­nen bzw. Anwei­sun­gen für den wei­te­ren Umgang mit Ver­an­stal­tun­gen, Zusam­men­künf­ten u. ä. geben. Es wur­de beab­sich­tigt, aus­ge­wo­ge­ne Anwei­sun­gen zu ertei­len, die neben der Berück­sich­ti­gung der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen, die aktu­ell ‚ledig­lich‘ bis 3. Mai 2020 gel­ten, auch ver­läss­li­che und rea­lis­ti­sche Pla­nun­gen über den 3. Mai 2020 hin­aus, ermöglichen.

  • Veranstaltungen/Zusammenkünfte/Konferenzen und Sit­zun­gen u. ä., unab­hän­gig ob im rein dienst­li­chen oder pfarr­li­chen Kon­text, sind wei­ter­hin bis 31.05.2020 nicht mög­lich. Nöti­ge Abstim­mun­gen und Abspra­chen sind wei­ter­hin per Tele­fon bzw. digi­tal vorzunehmen.
  • Soll­ten Sit­zun­gen unbe­dingt „phy­sisch“ not­wen­dig sein, also im wirk­li­chen Aus­nah­me­fall, ist die Teil­neh­mer­an­zahl auf ein abso­lu­tes Min­dest­maß zu begren­zen und es ist auf jeden Fall der vor­ge­schrie­be­ne Abstand unter­ein­an­der (min­des­tens 2 Meter) einzuhalten.
  • Sämt­li­che diö­ze­sa­ne Fort­bil­dun­gen wer­den bis 31.08.2020 abge­sagt und nicht stattfinden.
  • Dar­über hin­aus sind sämt­li­che Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen, wie Kur­se, Semi­na­re, Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, Wochen­en­den usw. eben­so bis 31.08.2020 abzusagen!
  • Dies gilt eben­so für grö­ße­re Veranstaltungen/Zusammenkünfte auf Pfar­rei- und Deka­nats­ebe­ne, ins­be­son­de­re auch für Pfarr­fes­te – die­se kön­nen bis 31.08.2020 nicht stattfinden.

Soll­ten sich die staat­li­chen Vor­ga­ben hin­sicht­lich der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen bzw. die Vor­ga­ben hin­sicht­lich der Hygie­ne- und Abstands­vor­schrif­ten in der Wei­se wesent­lich ändern, dass u. U. oben erwähn­te Ver­an­stal­tun­gen doch frü­her statt­fin­den könn­ten, wer­den Sie selbst­ver­ständ­lich unver­züg­lich infor­miert werden.

Mit freund­li­chen Grüßen
Harald Hein­rich
Domkapitular
Stän­di­ger Ver­tre­ter des
Apos­to­li­schen Administrators

(24.04.2020)

Erst­kom­mu­ni­on­fei­ern, Fir­mun­gen, Trau­un­gen und Tau­fen im Mai 2020

Hoch­wür­di­ge Her­ren, lie­be Mitbrüder,
sehr geehr­te Damen und Her­ren put­ty ,

auf­grund der der­zei­ti­gen Lage im Zusam­men­hang mit dem Virus SARS-CoV‑2 (Coro­na­vi­rus) ist es not­wen­dig, auch für den Monat Mai 2020, also bis ein­schließ­lich Pfingst­mon­tag, 01.06.2020, anzu­ord­nen, dass kei­ne Erst­kom­mu­ni­on­fei­ern und Fir­mun­gen statt­fin­den. Lei­der ist der­zeit nicht abseh­bar, dass die Aus­gangs­ver­bo­te und Beschrän­kun­gen der Ver­samm­lungs­frei­heit zeit­nah voll­stän­dig auf­ge­ho­ben wer­den. Aus­ge­nom­men von die­ser Anord­nung sind Ein­zel­fir­mun­gen, über die im jewei­li­gen Fall zu ent­schei­den ist.
Die Firm­spen­der sind gebe­ten mit den Pfar­rern der betrof­fe­nen Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften in Kon­takt zu tre­ten, um neue Ter­mi­ne für die Fir­mun­gen zu ver­ein­ba­ren. Auch die Erst­kom­mu­ni­on­fei­ern sol­len nach­ge­holt wer­den, sobald die Rah­men­be­din­gun­gen dies wie­der mög­lich machen.
Glei­ches gilt für Tau­fen und Trau­un­gen, die bis zum Pfingst­mon­tag, 01.06.2020, geplant sind. Auch sie sind auf einen spä­te­ren Zeit­punkt zu verschieben.

(16.03.2020)

Anord­nung für das Bis­tum Augsburg

Das Bis­tum Augs­burg stellt ab sofort die Fei­er von allen öffent­li­chen Got­tes­diens­ten, d.h. Eucha­ris­tie­fei­ern und alle ande­ren lit­ur­gi­schen Fei­ern, an allen Orten auf sei­nem Gebiet ein. Die­se Rege­lung gilt vor­erst bis Sonn­tag, 19. April 2020. Die Gläu­bi­gen sind zeit­nah über die Absa­ge aller Got­tes­diens­te zu informieren.

1. In der gegen­wär­ti­gen Aus­nah­me­si­tua­ti­on gel­ten im Bis­tum Augs­burg auf Wei­sung des Diö­ze­san­ad­mi­nis­tra­tors inso­fern die „schwer­wie­gen­den Grün­de“, unter denen die Sonn­tags­pflicht damit für alle Gläu­bi­gen aus­ge­setzt ist. Ihm und sei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern ist bewusst, dass die­ser Schritt das geist­li­che Leben der Gläu­bi­gen erheb­lich ein­schränkt. Den­noch hat der­zeit Vor­rang, der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus durch die Zusam­men­kunft von Men­schen nicht wei­ter Vor­schub zu leis­ten. Die Gläu­bi­gen wer­den aus­drück­lich an die Tra­di­ti­on der „geist­li­chen Kom­mu­ni­on“ erin­nert. Die­se bedeu­tet den Emp­fang des Lei­bes Chris­ti durch das inne­re Ver­lan­gen nach Jesus Chris­tus im Gebet und die dadurch ent­ste­hen­de geist­li­che Gemein­schaft der Kirche.

2. Die pri­va­te Zele­bra­ti­on der Pries­ter, d.h. unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit bleibt unver­än­dert erlaubt. Sie neh­men dabei ins­be­son­de­re die Anlie­gen der jewei­li­gen Pfarr­ge­mein­den mit ins Gebet. Die­se Form der Zele­bra­ti­on ist gegen­wär­tig als stell­ver­tre­ten­der Voll­zug beson­ders empfohlen.

3. Die Gläu­bi­gen sind gebe­ten, Got­tes­dien­st­über­tra­gun­gen in Fern­se­hen, Radio oder Inter­net zu ver­fol­gen. Eine Über­sicht ist in Kür­ze auf unse­rer Inter­net­sei­te www.bistum-augsburg.de zu finden.

4. Öff­nung der Kir­chen: Die Kir­chen sol­len nach Mög­lich­keit zu den gewohn­ten Zei­ten in der je übli­chen Wei­se und unter Beach­tung der bekannt gemach­ten Hygie­ne­re­geln für das per­sön­li­che Gebet unbe­dingt geöff­net blei­ben; hier­bei sind in jedem Fal­le die jeweils gel­ten­den amt­li­chen Ver­fü­gun­gen (z.B. Ver­samm­lungs­be­schrän­kun­gen oder ‑ver­bo­te) maßgeblich.

5. Kran­ken­sal­bung und Kran­ken­kom­mu­ni­on: Der Dienst an den Alten, Kran­ken und Ster­ben­den ist wei­ter­hin Auf­ga­be unse­rer Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­ger, d.h. die Spen­dung der hl. Kom­mu­ni­on für Schwer­kran­ke und Ster­ben­de sowie der Kran­ken­sal­bung erfolgt in der bis­her gewohn­ten Weise.

6. Beer­di­gun­gen fin­den wei­ter­hin statt, aller­dings bit­tet das Bis­tum dar­um, den Kreis der Anwe­sen­den klein zu hal­ten. Auch hier gilt, dass die Vor­ga­ben der zustän­di­gen staat­li­chen und kom­mu­na­len Behör­den ein­zu­hal­ten sind. Das Requi­em ist zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nachzuholen.

7. Tau­fen und Trau­un­gen sol­len abge­sagt wer­den. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020.

8. Fir­mun­gen sind für die Mona­te März und April abge­sagt.

9. Erst­kom­mu­ni­on­fei­ern, die für den Wei­ßen Sonn­tag, 19.04.2020 und den 3. Sonn­tag der Oster­zeit, 26.04.2020 vor­ge­se­hen, sind, sol­len bereits jetzt abge­sagt wer­den.

Im Hin­blick auf die wei­te­re zeit­li­che Erstre­ckung die­ser Anord­nung wird dann wie­der­um ent­schie­den wer­den, wenn ent­spre­chen­de staatliche/behördliche Anwei­sun­gen vorliegen.

Eine kurz­fris­tig ein­be­ru­fe­ne Arbeits­grup­pe im Bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at hat sich dar­auf ver­stän­digt, dass im Sin­ne der Prä­ven­ti­on der Über­tra­gung des Coro­na­vi­rus fol­gen­de Wei­sun­gen, die bis auf Wei­te­res, zunächst bis längs­tens 19.04.2020 gel­ten, ergehen:

(13.03.2020)

Für alle Got­tes­diens­te gilt ab sofort, dass die Zahl der Teil­neh­men­den auf maxi­mal 100 Per­so­nen beschränkt ist. Die Pfar­rer sind gehal­ten, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die­se Anord­nung vor Ort in allen Got­tes­diens­ten umge­setzt wird. Ob in unse­rem Bis­tum Augs­burg, wie in der Erz­bis­tum Mün­chen und Frei­sing heu­te gesche­hen, eben­falls alle öffent­li­chen Got­tes­diens­te abge­sagt wer­den müs­sen, wird die wei­te­re Ent­wick­lung zei­gen und zeit­nah ent­schie­den werden. 

  • Vor­beu­gen­de Hygie­ne­maß­nah­men von allen Anwe­sen­den sind strikt ein­zu­hal­ten, d.h. dass auch ein aus­rei­chen­der Abstand zwi­schen den Mit­fei­ern­den gewahrt bleibt. Zudem gilt wei­ter unser Schrei­ben vom 27.02.2020 mit Hin­wei­sen zur Ver­mei­dung von Anste­ckun­gen in Got­tes­diens­ten und Kirchenräumen.
  • Tau­fen und Trau­un­gen sind nach Mög­lich­keit zu ver­schie­ben. In dring­li­chen Aus­nah­me­si­tua­tio­nen kön­nen Pries­ter und Dia­ko­ne das Taufsa­kra­ment im engs­ten Fami­li­en­kreis spenden.

Dane­ben wei­sen wir noch­mals dar­auf­hin: Alle Ver­an­stal­tun­gen, die nicht zwin­gend jetzt durch­ge­führt wer­den müs­sen, sind abzu­sa­gen oder zu ver­schie­ben, um das Anste­ckungs­ri­si­ko zu ver­rin­gern. Dazu müs­sen wir auch als Kir­che unse­ren Bei­trag leis­ten und ver­ant­wort­lich handeln!

(12.03.2020)

  • Es gilt ab sofort der Grund­satz, dass alle Ver­an­stal­tun­gen, Kon­fe­ren­zen und Zusam­men­künf­te, unab­hän­gig ob im rein dienst­li­chen oder pfarr­li­chen Kon­text, auf dem Prüf­stand ste­hen, d.h. sofern sie nicht in einem hohen Maße unbe­dingt not­wen­dig erschei­nen, abzu­sa­gen sind. Auf jeden Fall dann, wenn sie den behörd­li­chen Kri­te­ri­en für die Abhal­tung von Ver­an­stal­tun­gen widersprechen.
  • Dies gilt für Ver­an­stal­tun­gen auf Ebe­ne der Pfar­rei eben­so wie auf Deka­nats- bzw. Diö­ze­sa­ne­be­ne. Bei­spiels­wei­se soll­ten Chor­pro­ben gene­rell, aber eben­so Senio­ren- oder Firm­nach­mit­ta­ge bzw. Eltern­aben­de im Zwei­fel abge­sagt wer­den. Bei Sit­zun­gen von Gre­mi­en, Kon­fe­ren­zen, Tref­fen von Grup­pen, Fort­bil­dun­gen im klei­ne­ren Kreis soll­te genau geprüft wer­den, ob die­se der­zeit unver­zicht­bar sind bzw. nicht doch ver­scho­ben wer­den kön­nen. Nöti­ge Abstim­mun­gen und Abspra­chen unter­ein­an­der sind alter­na­tiv per Tele­fon bzw. digi­tal vorzunehmen.
  • Aus­drück­lich aus­ge­nom­men von die­ser Wei­sung sind der­zeit die lit­ur­gi­schen Fei­ern in den Kir­chen. Aller­dings soll­ten Got­tes­diens­te, die einen Ritus mit kör­per­li­chem Kon­takt mit sich brin­gen oder bei denen mit einer hohen Dich­te an Gläu­bi­gen gerech­net wird, etwa Kin­der­got­tes­diens­te, über­prüft und ggf. ver­scho­ben wer­den. Grund­sätz­lich gilt, dass die der­zeit gel­ten­den staat­li­chen Kri­te­ri­en (kei­ne Ver­an­stal­tun­gen über 1.000 Teil­neh­mer) ein­zu­hal­ten sind. Für Ver­an­stal­tun­gen unter der Zahl 1.000 sind die „All­ge­mei­ne Prin­zi­pi­en der Risi­ko­ein­schät­zung und Hand­lungs­emp­feh­lung für Groß­ver­an­stal­tun­gen“ des Robert-Koch-Insti­tuts für die Ent­schei­dung zu Grun­de zu legen (sie­he Anhang „Risiko_Großveranstaltungen). Bei Ver­an­stal­tun­gen mit über 500 Per­so­nen ist das ört­lich zustän­di­ge Gesund­heits­amt mit ein­zu­be­zie­hen. Ist bei Got­tes­diens­ten mit sehr vie­len Gläu­bi­gen zu rech­nen, ist gege­be­nen­falls die Teil­neh­mer­zahl zu begren­zen. Auf jeden Fall ist auch in den Kir­chen eine ‚hohe Dich­te‘ zu ver­mei­den und auf einen ange­mes­se­nen Abstand der Mit­fei­ern­den (ca. 1 Meter) zu ach­ten. Das kann bedeu­ten, dass im äußers­ten Not­fall kei­ne wei­te­ren Mit­fei­ern­den mehr Ein­lass fin­den kön­nen. Ins­ge­samt gilt, dass den Wei­sun­gen loka­ler Behör­den, ins­be­son­de­re der Gesund­heits­äm­ter, Fol­ge zu leis­ten bzw. mit die­sen abzu­stim­men ist.
  • Ergän­zend der Hin­weis, dass die Fol­gen einer mög­li­chen Infek­ti­on ins­be­son­de­re bei älte­ren Men­schen, bei Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen oder Immun­schwä­che gra­vie­rend sein können.
  • Hin­wei­se, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Kar- und Oster­got­tes­diens­te gefei­ert wer­den kön­nen, wer­den mit Blick auf die wei­te­re Ent­wick­lung der Lage noch folgen.
  • Im Bereich der Sakra­men­ten­vor­be­rei­tung kön­nen Grup­pen­stun­den (sehr begrenz­te Anzahl von Teil­neh­men­den) nach Zustim­mung der Eltern wei­ter statt­fin­den. Soll­te die ört­li­che Schu­le geschlos­sen sein, müs­sen die Grup­pen­stun­den entfallen.
  • Fort­bil­dun­gen und Schu­lun­gen ent­fal­len grund­sätz­lich! Sie wer­den über Alter­na­tiv­ter­mi­ne bzw. bei einem ersatz­lo­sen Aus­fall von der Abtei­lung Fort­bil­dung bzw. Abtei­lung Schu­le und Reli­gi­ons­un­ter­richt ver­stän­digt wer­den. Soll­te es sich um Fort­bil­dun­gen mit sehr begrenz­ter Teil­neh­mer­an­zahl han­deln und die Fort­bil­dung als nicht ver­schieb­bar ein­ge­stuft wer­den, soll eine Durch­füh­rung nach Ein­zel­fall­ent­schei­dung der Ver­ant­wort­li­chen mög­lich sein. Dabei sind die gel­ten­den prä­ven­ti­ven (Hygiene-)Maßnahmen einzuhalten.
  • Die Teil­nah­me an über­diö­ze­sa­nen Kon­fe­ren­zen ist abzu­sa­gen, es sei denn, es lie­gen drin­gends­te Grün­de einer unbe­ding­ten Teil­nah­me vor. Dies ist mit dem Dienst­vor­ge­setz­ten abzu­spre­chen. Gege­be­nen­falls ist mit der zustän­di­gen Per­so­nal­ab­tei­lung Rück­spra­che zu nehmen.
  • Über die anste­hen­den Ter­mi­ne zur Spen­dung des Firmsa­kra­ments wird zeit­nah geson­dert informiert.
  • Bei Bedarf kön­nen Fra­gen an die ein­ge­rich­te­te Hot­line, Tel: 0821/3166–8899 (Mon­tag bis Don­ners­tag 8.00–16.00 Uhr, Frei­tag 8.00–12.00 Uhr) oder per E‑Mail an gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de gerich­tet werden.

 

Sie erfah­ren momen­tan wohl auch, dass die Ein­schät­zun­gen über gel­ten­de Maß­nah­men sehr unter­schied­lich aus­fal­len und stän­dig aktua­li­siert wer­den. Über die Bis­tums-Home­page kön­nen alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen auf einer eigens dafür ein­ge­rich­te­ten Sei­te abge­ru­fen wer­den: www.bistum-augsburg.de/coronavirus. Wei­te­re Aktua­li­sie­run­gen die­ser Anord­nun­gen sind jeder­zeit mög­lich. Bit­te beach­ten Sie des­halb täg­lich die Hin­wei­se auf der Bistums-Homepage.

Wir haben uns ent­schie­den, mög­lichst ein­deu­ti­ge Wei­sun­gen, die aktu­ell zum Teil über behörd­li­che Wei­sun­gen hin­aus­ge­hen, zu ertei­len, um so unse­ren Bei­trag zur Ver­hin­de­rung der wei­te­ren Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu leis­ten. Es muss uns um den Schutz des Ein­zel­nen gehen. In einer sol­chen schwie­ri­gen Situa­ti­on sind wir auf­ge­ru­fen, für­ein­an­der Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Daher mei­ne herz­li­che Bit­te an Sie alle, mit hohem Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein, aber auch mit Beson­nen­heit mit der Situa­ti­on umzu­ge­hen. In die­ser uns alle mehr und mehr betref­fen­den Kri­sen­si­tua­ti­on ist es uns ein zen­tra­les Anlie­gen, den gemein­schaft­li­chen Gottesdienst/das gemein­sa­me Gebet, wie auch die Sakra­men­ten­spen­dung im Rah­men des Mög­li­chen auf­recht­zu­er­hal­ten. Viel­leicht hilft es uns, wenn wir jetzt aus ech­ter, soli­da­ri­scher Ver­ant­wor­tung für­ein­an­der auf vie­le Ver­an­stal­tun­gen ver­zich­ten müs­sen, um dadurch noch kla­rer den Kern unse­res christ­li­chen Glau­bens und Han­delns zu erken­nen. Möge uns deut­lich spür­bar wer­den, was uns alle als gläu­bi­ge Men­schen und als kirch­li­che Gemein­schaft antreibt und leitet.

 

📅 14. März 2020