Corona-Virus: Weisungen für Veranstaltungen
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(29.04.2020) Wiederzulassung von Gottesdiensten ab 04.05.2020 Nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, kann nun insbesondere die heilige Messe am Sonntag wieder gefeiert werden. Dabei ist die Kirche natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Deshalb werden die gottesdienstlichen Versammlungen, so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden wird. Mit freundlichen Grüßen
Weitere Informationen: |
(24.04.2020) Anordnung für das Bistum Augsburg die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung gelten aktuell bis einschließlich 3. Mai 2020. Entscheidungen und Informationen über die jüngsten ‚Lockerungen‘, z. B. die behutsame Öffnung von Geschäften oder die Aufnahme des Schulunterrichts — zunächst nur für die Abschlussklassen — konnten Sie der Presse entnehmen. Ebenso haben Sie vermutlich über die Möglichkeit, demnächst wieder Gottesdienste feiern zu können, gelesen. Sobald es hier verbindliches gibt, wird es mitgeteilt werden.
Sollten sich die staatlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen bzw. die Vorgaben hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsvorschriften in der Weise wesentlich ändern, dass u. U. oben erwähnte Veranstaltungen doch früher stattfinden könnten, werden Sie selbstverständlich unverzüglich informiert werden. Mit freundlichen Grüßen |
(24.04.2020) Erstkommunionfeiern, Firmungen, Trauungen und Taufen im Mai 2020 Hochwürdige Herren, liebe Mitbrüder, aufgrund der derzeitigen Lage im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV‑2 (Coronavirus) ist es notwendig, auch für den Monat Mai 2020, also bis einschließlich Pfingstmontag, 01.06.2020, anzuordnen, dass keine Erstkommunionfeiern und Firmungen stattfinden. Leider ist derzeit nicht absehbar, dass die Ausgangsverbote und Beschränkungen der Versammlungsfreiheit zeitnah vollständig aufgehoben werden. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Einzelfirmungen, über die im jeweiligen Fall zu entscheiden ist. |
(16.03.2020) Anordnung für das Bistum Augsburg Das Bistum Augsburg stellt ab sofort die Feier von allen öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Sonntag, 19. April 2020. Die Gläubigen sind zeitnah über die Absage aller Gottesdienste zu informieren. 1. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Bistum Augsburg auf Weisung des Diözesanadministrators insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht damit für alle Gläubigen ausgesetzt ist. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Coronavirus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche. 2. Die private Zelebration der Priester, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleibt unverändert erlaubt. Sie nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Pfarrgemeinden mit ins Gebet. Diese Form der Zelebration ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen. 3. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist in Kürze auf unserer Internetseite www.bistum-augsburg.de zu finden. 4. Öffnung der Kirchen: Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet unbedingt geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder ‑verbote) maßgeblich. 5. Krankensalbung und Krankenkommunion: Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise. 6. Beerdigungen finden weiterhin statt, allerdings bittet das Bistum darum, den Kreis der Anwesenden klein zu halten. Auch hier gilt, dass die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 7. Taufen und Trauungen sollen abgesagt werden. Dies gilt zunächst bis 30.04.2020. 8. Firmungen sind für die Monate März und April abgesagt. 9. Erstkommunionfeiern, die für den Weißen Sonntag, 19.04.2020 und den 3. Sonntag der Osterzeit, 26.04.2020 vorgesehen, sind, sollen bereits jetzt abgesagt werden. Im Hinblick auf die weitere zeitliche Erstreckung dieser Anordnung wird dann wiederum entschieden werden, wenn entsprechende staatliche/behördliche Anweisungen vorliegen. |
Eine kurzfristig einberufene Arbeitsgruppe im Bischöflichen Ordinariat hat sich darauf verständigt, dass im Sinne der Prävention der Übertragung des Coronavirus folgende Weisungen, die bis auf Weiteres, zunächst bis längstens 19.04.2020 gelten, ergehen: (13.03.2020) Für alle Gottesdienste gilt ab sofort, dass die Zahl der Teilnehmenden auf maximal 100 Personen beschränkt ist. Die Pfarrer sind gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Anordnung vor Ort in allen Gottesdiensten umgesetzt wird. Ob in unserem Bistum Augsburg, wie in der Erzbistum München und Freising heute geschehen, ebenfalls alle öffentlichen Gottesdienste abgesagt werden müssen, wird die weitere Entwicklung zeigen und zeitnah entschieden werden.
Daneben weisen wir nochmals daraufhin: Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend jetzt durchgeführt werden müssen, sind abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Dazu müssen wir auch als Kirche unseren Beitrag leisten und verantwortlich handeln! |
(12.03.2020)
Sie erfahren momentan wohl auch, dass die Einschätzungen über geltende Maßnahmen sehr unterschiedlich ausfallen und ständig aktualisiert werden. Über die Bistums-Homepage können alle aktuellen Informationen auf einer eigens dafür eingerichteten Seite abgerufen werden: www.bistum-augsburg.de/coronavirus. Weitere Aktualisierungen dieser Anordnungen sind jederzeit möglich. Bitte beachten Sie deshalb täglich die Hinweise auf der Bistums-Homepage. Wir haben uns entschieden, möglichst eindeutige Weisungen, die aktuell zum Teil über behördliche Weisungen hinausgehen, zu erteilen, um so unseren Beitrag zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu leisten. Es muss uns um den Schutz des Einzelnen gehen. In einer solchen schwierigen Situation sind wir aufgerufen, füreinander Verantwortung zu übernehmen. Daher meine herzliche Bitte an Sie alle, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, aber auch mit Besonnenheit mit der Situation umzugehen. In dieser uns alle mehr und mehr betreffenden Krisensituation ist es uns ein zentrales Anliegen, den gemeinschaftlichen Gottesdienst/das gemeinsame Gebet, wie auch die Sakramentenspendung im Rahmen des Möglichen aufrechtzuerhalten. Vielleicht hilft es uns, wenn wir jetzt aus echter, solidarischer Verantwortung füreinander auf viele Veranstaltungen verzichten müssen, um dadurch noch klarer den Kern unseres christlichen Glaubens und Handelns zu erkennen. Möge uns deutlich spürbar werden, was uns alle als gläubige Menschen und als kirchliche Gemeinschaft antreibt und leitet. |