Kirchenverwaltungswahlen 2024

Am 23. und 24. Novem­ber die­ses Jah­res fin­det nach der ver­bind­li­chen Vor­ga­be unse­res Diö­ze­san­bi­schofs auch in den Pfar­rei­en der Pfar­rei­en­gemein­schaft Markt­ober­dorf die Neu­wahl der Kir­chen­ver­wal­tun­gen (2025–2030) statt.

Bei der Kir­chen­ver­wal­tungs­wahl geht es um ehren­amt­li­che Diens­te, die zwar oft­mals im Hin­ter­grund geleis­tet wer­den, jedoch sowohl für die Pfar­rei wie auch für den Lei­tungs­dienst des Pfar­rers unver­zicht­bar sind und des­halb Dank und Aner­ken­nung verdienen.

Sach­kun­de, aber auch gesun­der Men­schen­ver­stand sowie Bereit­schaft zum Enga­ge­ment und zur Unter­stüt­zung des Pfar­rers sind bedeut­sa­me Kri­te­ri­en für eine Mit­glied­schaft in der KVW.

Ent­spre­chend der Katho­li­ken­zahl der Pfarr­ge­mein­den sind für die Pfar­rei­en St. Mar­tin und St. Magnus jeweils 6 Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­der, für St. Micha­el Ber­tolds­ho­fen 4 Mitglieder,
für St. Josef Rie­der 4 Mit­glie­der und für St. Sebas­ti­an Burk 2 Mit­glie­der zu wählen.

Die Gemein­den wer­den auf­ge­for­dert, bis zum 19.10.2024 Kan­di­da­ten­vor­schlä­ge einzureichen.

Als KVW-Mit­glied gewählt wer­den kann, wer der römisch-katho­li­schen Kir­che ange­hört, im Bereich sei­ner Pfarr­ge­mein­de sei­nen Haupt­wohn­sitz hat, kir­chen­steu­er­pflich­tig ist
und am 24.11. das 18. Lebens­jahr voll­endet hat.

Jeder Wahl­vor­schlag muss von min­des­tens drei Wahl­be­rech­tig­ten unter­zeich­net sein; und zwar unter gleich­zei­ti­ger Anga­be des Vor- und Zuna­mens, des Alters und der Anschrift.

Ein ord­nungs­ge­mä­ßer Wahl­vor­schlag hat wenigs­tens einen und darf höchs­tens dop­pelt so vie­le Bewer­ber ent­hal­ten, als KVW-Mit­glie­der zu wäh­len sind.

Die Kan­di­da­ten­vor­schlä­ge sind bei den Vor­sit­zen­den der Wahlaus­schüsse, im Pfarr­bü­ro der Pfar­rei­en­gemein­schaft, Kur­fürs­ten­str. 13, 87616 Markt­ober­dorf ein­zu­rei­chen oder in eine Kan­di­da­ten-
vor­schlags­box
in der Kir­che einzuwerfen.

(Vgl. Wahl­ord­nung 2024)

Die Wahl­vor­schlä­ge wur­den aus­ge­wer­tet. Fol­gen­de Per­so­nen stel­len sich für die Kir­chen­ver­wal­tun­gen zur Wahl:

 

Die Wahl­zei­ten sind in den ein­zel­nen Pfarr­ge­mein­den wie folgt:

Bit­te beach­ten: Die Pfarr­an­ge­hö­ri­gen kön­nen jeweils nur in ihrer Wohn­sitz­pfar­rei zur Wahl gehen!

St. Mar­tin

Sonn­tag, 24.11. von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der Sakris­tei von St. Martin

St. Magnus

Sams­tag, 23.11. von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Pfarr­heim St. Magnus

Sonn­tag, 24.11. von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr im Pfarr­heim St. Magnus

St. Micha­el Ber­tolds­ho­fen und Filia­le St. Sebas­ti­an Burk

Sonn­tag, 24.11. von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Alten Schule

St. Josef Rieder

Sonn­tag, 24.11. von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr im Vor­zei­chen von St. Josef

 

Brief­wahl­un­ter­la­gen sind bis Mitt­woch, 20.11.2024 um 17 Uhr beim Pfarr­amt, Kur­fürs­ten­stra­ße 13, Tel. 08342/895658–10 zu bean­tra­gen und am Wahl­tag bis spät. 12 Uhr am Pfarr­amt einzuwerfen!

 

 

📅 16. September 2024